Bauen & Wohnen
Bestand / Altbau - Oberste Geschossdecke dämmen - Dachgeschoss
Oberste Geschossdecke
Ein paar Zentimeter Dämmung sparen enorm!
Laut EnEV 2009 muss bis Ende 2011 die oberste Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
Wird der Raum unter dem Dach nicht als Wohnraum genutzt bzw. besitzt er gar keine ausreichende Raumhöhe für eine regelmäßig Nutzung als Wohnraum, ist die Dämmung der oberen Geschossdecke eine preiswerte Alternative zur Dachdämmung.
Auch hier gibt es verschiedene Dämm-Materialien und Dämm-Systeme. Welche Maßnahmen ergriffen werden, hängt ganz vom Dachraum ab:
Räume, die nicht genutzt oder nur zu Wartungsarbeiten betreten werden, können beispielsweise mit Dämmstoffbahnen ganz einfach ausgelegt werden.
Für Dachräume, die begehbar bleiben sollen, eignen sich druckfeste Dämmplatten, auf die ein Gehbelag aus Gipsfaser – oder Holzspanplatten gelegt wird. So erzielen Sie einen der EnEV entsprechenden Wärmeschutz und darüber hinaus – je nach verwendeten Materialien – einen vorbildlichen Schall- und Brandschutz.
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Dämmung rutschfest und fugendicht verlegt wird.
Hochwertige Dämmstoffplatten sind durch Auflegen eines Belages, z. B. Holzspanplatten, begeh- und belastbar.
Fachbetrieb für Wärmedämmung finden:
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